Reparaturbonus ab 26. Mai 2025 ausgesetzt
- Bereits erstellte Reparaturbons können innerhalb der üblichen Gültigkeitsfrist (drei Wochen ab Bon-Erstellung) eingelöst werden.
- Nach erfolgter Evaluierung ist geplant, dass der Reparaturbonus als wichtiger Impuls für die Kreislaufwirtschaft mit angepassten Förderungskriterien gegen Ende des Jahres neu startet.